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Stiftungen und die Fondsauswahl

Wir zeigen Ihnen, nach welchen 6 Kriterien wir unter anderem die fondsfibel Club der 25-Fonds ausgewählt haben

Text: Tobias Karow, 4min20, Bilder: fondsfibel.de

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Wer im Österreichischen Fernsehen ein Skirennen schaut, der hört manchmal diesen Satz: „Also ich hätt‘ an seiner Stell‘ a bisserl eingschliff’n“. Soll übersetzt bedeuten, dass der Skifahrer eben jene Schlüsselstelle mit etwas weniger Tempo hätte passieren sollen, um danach nicht in Schwierigkeiten zu geraten. Auch bei der Fondsanlage gibt es solche Schlüsselstellen, es sind dies ganz grundsätzliche Kriterien, die von Stiftungen bei der Auswahl eines Fonds unbedingt angelegt werden sollten. Bei der Auswahl unserer 25 FondsFibelFonds waren es deren 6.

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1 Ohne Ausschüttung ist alles nix. Stiftungsgeeignete Fonds müssen ausschüttend konzipiert sein. Stiftungsverantwortliche sollten sich neben der reinen Ausschüttung die Ausschüttungspolitik als Ganzes erschließen und beim Fondsanbieter auch erfragen, ob Ausschüttungsreserven vorhanden sind. Die Ausschüttungshistorie gibt Aufschluss darüber, ob die Ausschüttung stabil und konsistent war, ob „geliefert“ wurde wie versprochen oder nicht. Stiftungen sollten sich immer die gesamte Ausschüttungsreihe zukommen lassen – oder diese in der fondsfibel Ausschüttungsdatenbank recherchieren.

2 Ein verständliches und verargumentierbares Anlagekonzept. Das Anlagekonzept muss von den Stiftungsverantwortlichen zu verstehen sein, denn was nicht verstanden wird, kann nicht gekauft werden, zu groß ist die Gefahr, dann doch einmal das Thema Pflichtverletzung auf den Tisch zu bekommen. Ein verständliches Anlagekonzept eines Fonds ist auch die Basis dafür, dieses in den Gremien verargumentieren zu können. Stiftungsgremien müssen einfach nachvollziehen können, über welchen Ansatz sie diskutieren und was Basis ihrer Entscheidungsfindung ist.

3 Es existiert eine Ansprechpartnerin/ein Ansprechpartner für Stiftungen. Stiftungen brauchen einen Sparringspartner, der ihnen Fragen beantwortet und Hintergründe zum Fonds beleuchtet. Je engagierter und präparierter ein Ansprechpartner ist, desto eher kann er auf Stiftungsbelange dezidiert eingehen. Ansprechpartner zu einem Fonds sind insbesondere dann wichtig, wenn der Anteilspreis des Fonds Bewegungen vollzieht, die es zu erklären gilt. Derlei kann markt- oder fondsgegeben sein, genau das kann der Ansprechpartner mit den Stiftungsverantwortlichen im Gespräch sortieren.

4 Die Informationspolitik muss stiftungsspezifisch sein. Dazu gehören Angaben zu den Aspekten der Ausschüttung auf dem Factsheet oder auf einer zum Fonds kreierten Microsite, eine Präsentation mit stiftungsrelevantem Hintergrund zum Fonds sowie auch Fakten hinsichtlich der ESG-Ausprägung des Fonds. Zur Informationspolitik gehören die Ausschüttungsreihe genauso wie eine komplette Portfoliodurchschau auf Wunsch, damit Stiftungen sich ein Bild des Portfolios machen können. Denn sind dort Positionen enthalten, die zu diskutieren sind, dann braucht es hierfür eine Grundlage. Auch Angaben etwa zum Engagement bei Unternehmen sollten Stiftungen verfügbar gemacht werden.

5 Eine faire Kostenstruktur ist ein weiteres Kriterium. Der Fonds sollte vor allem auf Performance-Gebühren verzichten und dazu die Verwaltungskostenspielräume nicht ausschöpfen. Manche Fonds reichen auch Teile der Vergütung an gemeinnützige Organisationen weiter. Bei den Kosten ist die TER die maßgebliche Größe, fragen Sie zudem auch danach, ob Sie ggf. institutionelle Tranchen erwerben können als Stiftung, das spart weiter laufende Kosten. Weiters sollten keine Rückkaufkosten für Fondsanteile auflaufen.

6 Der Kauf des Fonds ist ohne Ausgabeaufschlag möglich. Stiftungen müssen heute keine Ausgabeaufschläge mehr bezahlen, dieses Kriterium hängt jedoch weniger am Fonds als vielmehr an der Depot-Infrastruktur. Ausgabeaufschlagfrei sind auch häufig Tranchen für Institutionelle, also für Großanleger, Fondsanbieter mit Blick auf die Stiftungsbedürfnisse machen solche Tranchen verfügbar und zugänglich. Stiftungen achten an dieser Stelle auch auf die Anlegerstruktur in einem Fonds, existiert eine eigene Stiftungstranche und sind hier auch nur Stiftungen investiert, stimmt das Setting seitens des Anbieters. Auch dies muss aber erfragt werden.

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Zusammengefasst

Anhand der Glorreichen Sechs haben wir unsere fondsfibel Fonds unter anderem ausgewählt, was uns zudem noch interessiert ist die Drawdown-Historie sowie ein authentisches Vorgehen beim Thema ESG bzw. Nachhaltigkeit. Dies muss Teil des Anlagekonzepts für das Stiftungsvermögen sein, dass eben bestimmte, dem globalen Gemeinwohl schadende Aktivitäten in den Portfolios gemieden werden ober aber Einfluss genommen wird, dies künftig nachvollziehbar zu reduzieren. Sechs Kriterien reichen sicherlich für eine finale Auswahl von für die Ziele einer Stiftung geeigneten Fonds nicht aus, aber sie lassen sich sehr schön in die Anlagerichtlinie einer Stiftung einbetten und als Entscheidungsrahmen heranziehen. Auch können operative Organe der Stiftung vorbereitend für eine Gremiensitzung auf Basis der Kriterien Fondsprodukte auswählen, die dann entsprechend diskutiert werden. Das Wichtigste ist aber, die Auswahl von Fonds in ein Anlagekonzept einzukleiden, dieses Anlagekonzept wiederum sollte ein Portfoliokonzept sein. Für ein Fondsportfolio sind Auswahlkriterien für Fonds entscheidend – und auch deren Durchhalten.